Recht | Aktuelles | Verkehrsrecht

Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Marl
   02365 42475



Anfahrt

Vollbremsung vor der gelben Ampel

Vor einer Ampel muss jeder mit einem plötzlichen Bremsen des Vordermanns rechnen.

Wer darauf vertraut, dass der Vordermann bei Gelb Vollgas gibt statt eine Vollbremsung hinzulegen, muss den vollen Schaden tragen. Schon bei der Anfahrt auf eine Ampelanlage müssen Sie - selbst bei anhaltender Grünphase - mit einem plötzlichen Abbremsen des Vordermanns rechnen, meint das Amtsgericht Hildesheim. Es verdonnerte daher den allzu unvorsichtigen Unfallverursacher zur alleinigen Schadensübernahme, auch wenn der Schaden infolge der unerwarteten Reaktion des Vorausfahrenden auf den Ampelwechsel eingetreten ist.

 
 
mrl-sahe 2024-12-03 wid-15 drtm-bns 2024-12-03