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Schadensersatz kann auch in Deutschland in die Millionen gehen

Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haulhaltsführungsschaden und Co.

Liebe Patienten,

liebe Opfer von Verkehrsunfällen

 

aus Amerika hören wir von hohen Summe, die Opfer von Unfällen und Gewalttaten erhalten. Wer kennt nicht den Fall, in dem ein Gast einer Resturantkette ein Schmerzensgeld in Millionehöhe erhalten hat, nachdem er sich an dem viel zu heißen Kaffe versehentlich die Beine verbrühte?

 

In Deutschland unterscheiden wir zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Beides zusammen wird die die Gesamtentschädigung. genannt. Diese kann auch in Deutschland sehr hoch sein, nämlich dann, wenn ein hoher Sachschaden entstanden ist.


Zum Schadensersatz gehört z.um Beispiel Ihr Verdienstausfall. Wenn Sie also z. B. 1.800,- € monatlich verdienen und als Opfer eines Verkehrsunfalls drei Jahre nicht arbeiten können, beläuft sich Ihr Verdienstausfall auf 64.800,- €.

 

Auch wenn Sie Ihren Haushalt nicht führen können, stellt dies eine Schadensposition da. Und zwar unabhängig davon, ob sie eine Haushaltshilfe beschäftgen, die sie entlohnen müssen oder ob der Haushalt ungemacht bleibt. Die Kosten einer Haushaltshilfe erhalten Sie erstattet. Im Falle, dass Sie auf eine solche verzichten, können Sie den Haushaltsführungsschaden fiktiv geltend machen. Das heißt, es wird die Zeit, die Sie normalerweise für den Haushalt aufgewandt hätten, bewertet und in Geld ausgezahlt.

 

Zum Sachschaden gehören übrigens auch Behandlungskosten, also alles, was Sie selbst an Arzt oder Krankenhaus zu zahlen haben. Was Ihre Krankenversicherung für Sie an die Ärzte, Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen zahlt, können diese als Schadensersatz gegen den Unfallfahrer, bzw. gegen dessen Versicherung geltend machen.

 

Im Todesfall bekommen Sie die Beerdigungskosten erstattet. Dazu gehören auch die Kosten für Kränze, Bepflanzung und Pflege der Grabstätte.

 

Es gibt noch eine Reihe weiterer Schadenspositionen, für die Sie Schadensersatz verlangen können. Diese können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Gerne beraten wir Sie in Ihrem konkreten Fall hierzuz.

 

Haben Sie Fra­gen? Dann pro­fi­tie­ren Sie doch ein­fach von un­se­rem guten Ruf. Die Te­le­fon­num­mern fin­den Sie oben links.

Mit herz­li­chen Grü­ßen

Ihre

Sa­bi­ne Her­mann

Fachanwältin für Verkehrsrecht in Marl, Kreis Recklinghausen

Kompetente Hilfe für Opfer von Verkehrsunfällen

Sabine Hermann, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Es gibt viele Schadenspositionen, man muss sie nur kennen: Als Fachanwältin für Verkehrsrecht setzet Rechtsanwältin Sabine  Hermann den gesamten Schadensersatz für Sie durch.

Als Opfer von Verkehrsunfällen stehen ihnen neben Schmerzensgeld auch viele Schadenspositionen zu, die es gilt, genau herauszuarbeiten, zu beziffern und zu belegen.

 
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